Bürgerversammlung Ilmmünster

Zum Ablauf der Bürgerversammlung in Ilmmünster ist in Bezug auf die Wasserversorgung weniger relevant, was dargestellt wurde, sondern wie die Versammlung vom Bürgermeister organisiert wurde.

In Vorbereitung der Versammlung gab es von einem Mitbürger, der die in Bau befindliche Lösung ähnlich kritisch sieht wie ich, den Antrag an den Bürgermeister, dass ich meine alternativen Konzepte auf der Bürgerversammlung vorstellen kann – zur Einreichung von Anträgen war von der Gemeindeverwaltung explizit eingeladen. Dieser Antrag wurde von einer Reihe von Mitbürgern unterstützt, diese unterzeichneten den Antrag ebenfalls. Da ich von dem Bürger, der den Antrag stellte, über dessen Inhalt informiert wurde, wandte ich mich mit einer E-Mail an Herrn Bürgermeister Ott mit der Bitte, drei Graphiken, die Alternativen der Wasserversorgung darstellen, bei der Versammlung auf dem Beamer zu präsentieren. Als Antwort erhielt ich jedoch eine Ablehnung mit dem Hinweis, es handele sich um eine gemeindliche Informationsveranstaltung und Parallelvorträge seien nicht vorgesehen, ich könne an einem anderen Tag eine Informationsveranstaltung machen. In meiner Antwort wies ich darauf hin, dass mein Verständnis sei, dass wir alle die Gemeinde seien und durch die Ablehnung der Informationsgehalt für die Bürger leide. Der Verlauf der Kommunikation ist in meiner Antwort erkenntlich.

In der Versammlung waren dann der Leiter des Planungsbüros und der Wassermeister anwesend. Bürgermeister Ott übergab dem Leiter des Planungsbüros das Wort, der dann mit einer langen, ermüdenden Präsentation, in der er den anwesenden Bürgern erklärte, wofür diese im Tagesverlauf Wasser benötigen, die Geduld der Zuhörer vielfach bis über deren Toleranzgrenze strapazierte. Zum Inhalt dieser Präsentation verweise ich auf meine Bewertung zur weitgehend identischen Präsentation während der letzten Gemeinderatssitzung, neue Inhalte sind ergänzend bewertet. Trotz des Antrags von Mitbürgern gab mir Bürgermeister Ott nicht die Möglichkeit zu einer Darstellung. Erst Gemeinderat Dr. Soffner fragte nach einer Ausführung meiner Position (dafür besten Dank) – diese war jedoch durch fehlende Präsentation der Anlagenskizzen auf dem Beamer und Unterbrechungen durch einen ebenfalls gemeindefremden Mitarbeiter des Büros Kienlein nicht zielführend möglich.

Interessant ist, wie weit der Bürgermeister geht, um eine offene und transparente Diskussion des Sachverhalts zu verhindern. Grundsätzlich haben auf der Bürgerversammlung nur Gemeindeangehörige das Wort (Art. 18 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung), sie ist nicht als „Propagandaveranstaltung“ für ortsfremde Unternehmer gedacht. In diesem Fall scheint eine Kurzdarstellung der wesentlichen Charakteristika der Anlage durch den Planer sinnvoll, das darf jedoch nicht die Diskussion der Bürger beeinträchtigen, zu Agitation missbraucht werden. Gegen Ende des Vortrags von Herrn Kienlein warf einer der anwesenden Bürger ein, ob Herr Kienlein hier eine Privatauseinandersetzung mit mir austrage. Die Veranstaltung war vom Bürgermeister wieder so organisiert, dass keine sachliche Diskussion stattfand, sondern faktisch allein dem Inhaber des Planungsbüros eine Plattform geschaffen wurde. Dies ergibt sich sowohl aus dem unverhältnismäßig langen Vortrag von Herrn Kienlein, als auch aus der Tatsache, dass mir die Präsentation von Anlagenskizzen auf dem Beamer verwehrt wurde – obwohl Herr Kienlein vorher mehr als eine Stunde seine Präsentation über den Beamer abspielen konnte.

Was sich abspielte, ist ein nicht unbekannter psychologischer Kniff – wenn ein Redner so lange und ermüdend über einen Sachverhalt referiert, dass die Zuhörer im Anschluss weder aufnahmefähig noch gewillt sind, zu dem Thema mehr zu hören, wird für den folgenden Redner die Übermittlung seiner Inhalte praktisch unmöglich. Solche Tricks mögen durchaus zur Schulung von Mitarbeitern im Rahmen der früheren Tätigkeit von Herrn Ott bei Sicherheitsbehörden des Bundes und des Freistaats Bayern gehören – ob deren Anwendung den Interessen der Gemeindeangehörigen dient, die ein Bürgermeister zu vertreten hat, ist eine andere Frage.

Da ich in der Vorgehensweise einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Gemeindeordnung sehe, habe ich Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt.

Für jeden Bürger von Ilmmünster sollte sich die Frage stellen, warum Bürgermeister und Leiter des Planungsbüros so agieren, fairen Diskussionen über die Sachverhalte ausweichen, stattdessen Personen, die Sachverhalte anders bewerten als der Planer, persönlich diskreditieren. Für mich scheint dieses Verhalten die Annahme zu stützen, dass meinen Berechnungen auf sachlicher Ebene nichts Wesentliches entgegen gehalten werden kann, dass der Nutzen aus der derzeit in Bau befindlichen Maßnahme weit davon entfernt ist, Kosten in Höhe von etwa 5.700.000 Euro statt der etwa 200.000 Euro der von mir vorgeschlagenen Lösung zu rechtfertigen.

Der Planer spricht immer wieder von rechtlichen Schritten wegen angeblicher Rufschädigung, der Bürgermeister macht sich mit diesbezüglichen Vorwürfen gegen einen Gemeindebürger zum verlängerten Arm des Planers. Dabei ist offensichtlich, warum bisher keine juristischen Schritte eingeleitet wurden: § 186 Strafgesetzbuch „Üble Nachrede“ sieht eine Strafe nur dann vor, wenn die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr ist – wahre Aussagen sind nicht strafbar. In einem entsprechenden Verfahren wäre also zu klären, ob meine Aussage hinsichtlich Planungsdefiziten / Planungsfehlern wahr ist – was aufgrund des beschriebenen Sachverhalts für mich nicht in Zweifel steht. Ergebnis des Verfahrens wäre also mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass das Vorliegen von Planungsdefiziten / Planungsfehlern gerichtlich festgestellt würde. Daher kann der Planer an einem entsprechenden Verfahren wohl kaum Interesse haben – was wohl der Grund dafür ist, dass mit entsprechenden Äußerungen zwar immer wieder Stimmung gemacht wird, aber ein Verfahren bisher nicht eröffnet wurde.