Beim Studieren der Beitragssatzung zeigt sich Kurioses: Die Satzung und damit die Beiträge für den Bau der neuen Wasserbehälter werden nicht mit mit der langjährigen Versorgung mit Trinkwasser begründet, sondern mit einem nur temporären Bedarf zur Übernahme der Versorgung durch die andere Gemeinde während der Sanierung oder Erneuerung des Wasserwerks.
Die Beitragssatzung führt als Begründung an: „Die bestehenden Trinkwasserspeicher und Wasserwerke der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung bei laufendem Betrieb ist jedoch wirtschaftlich und technisch nicht möglich. Durch den Bau eines gemeinsamen Wasserhochbehälters kann die jeweils andere Gemeinde während einer Sanierung oder Erneuerung des Wasserwerks die Wasserversorgung vollständig übernehmen.„
Für diese Aufgabe, die temporäre Versorgung durch die andere Gemeinde während der Sanierung des Wasserwerkes, wurden jedoch nach meinem Kenntnisstand nie alternative Lösungen untersucht und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit bewertet. Damit wurden Verantwortlichkeiten der Gemeindeorgane – wenn dies die Aufgabe der Maßnahme ist – m.E. erneut massiv verletzt.
Es ist zu beachten, dass die Gemeinde Ilmmünster während der Sanierung des Brunnens bereits in der Vergangenheit aus Hettenshausen versorgt wurde – ohne, dass die Bürger Einschränkungen bemerkten. Selbst wenn diese Versorgung aufgrund des Leitungsdurchmessers, der vom Wassermeister auf der Bürgerversammlung mit 100mm genannt wurde, ohne Speicher im Netz des versorgten Ortes nicht allen Spezialfällen gerecht wird, könnte mit einem temporären Weiterbetrieb der bestehenden Hochbehälter (auch nur der neueren) und gegebenenfalls einer Ertüchtigung der Verbindung mit einer Pumpe in dem ohnehin vorgesehenen Schachtbauwerk die Versorgung durch die Nachbargemeinde für alle Lastfälle (auch Löschbedarf) abgedeckt werden. Betrachtungen dazu hatte ich im Beitrag zum Vortrag von Herr Kienlein auf der Bürgerversammlung im Punkt „Kopplung der Netze über bestehende Verbindungsleitung“ bereits ausgeführt. Darüber hinaus stehen ja auch noch (Not-)Verbindungen zu anderen Nachbargemeinden (Pfaffenhofen/Reichertshausen) als möglicher Teil einer Lösung bereit.
Als Fazit ist die Begründung der Maßnahme in der Beitragssatzung nicht tragfähig, entspricht weder technischen Notwendigkeiten noch der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine Betrachtung alternativer Lösungsmöglichkeiten wurde offensichtlich nicht durchgeführt. Ein Bauvorhaben mit Kosten von etwa 5,7 Mio Euro scheint ohne Betrachtung möglicher Alternativen zur Lösung der benannten (nur temporär bestehenden) Aufgabenstellung unvertretbar. Damit scheint mir die Umlegung der Kosten auf die Grundstücksbesitzer durch diese Satzung rechtswidrig.
Am Schluss des entsprechenden Absatzes führt die Satzung noch an: „Der Neubau erfolgt nach den aktuellen Regeln der Technik.“ Diese Aussage betrifft (wörtlich genommen) nur den Bau, nicht die Planung und dabei insbesondere die Dimensionierung – und ist daher für die Bürger irreführend in der Begründung der Finanzierung der Maßnahme über Beiträge durch die Grundstücksbesitzer.