Für die Gemeinderatssitzung Ilmmünster am 2.7.2024 war eine Vorstellung der Planungsgrundlagen des gemeinsamen Wasserbehälters angekündigt. Obwohl diese Ankündigung offensichtlich durch meine Berechnungen – die fehlenden Nutzen bei gleichzeitig hohen Kosten der Maßnahme aufzeigen – veranlasst war, legte Herr Bürgermeister Ott mit dem Hinweis, dass die Besucher kein Rederecht hätten, gleich zu Beginn der Sitzung klar, worum es allem Anschein nach ging: ein Theaterstück unter Regie des Bürgermeisters, mit dem Leiter des Ingenieurbüros, Herrn Kienlein, in der Hauptrolle, dem Wasserwart des WZV Paunzhausen und dem Bürgermeister von Hettenshausen in Nebenrollen – nicht um eine im Interesse der Bürger liegende sachliche Beurteilung von Varianten der Wasserversorgung. Eine Liste von Fragen, die ich dem Bürgermeister vorab zugesandt hatte, wurde nicht Gegenstand der Veranstaltung.
Im Vortrag von Herrn Kienlein wurden breit Sachverhalte präsentiert, die zwar grundlegende Anforderungen an die Wasserversorgung beinhalten, in der aktuellen Diskussion aber wenig relevant sind. Die Ausführungen zum Preis des Trinkwassers aus der Leitung im Vergleich zu Preisen von Mineralwasser in Restaurants waren sicher theatralisch eindrucksvoll, aber für die Ausführung der Trinkwasserversorgung ohne Bedeutung – im Restaurant zahlt man für Ambiente und Service. Was relevant gewesen wäre, jedoch nicht Gegenstand der Ausführungen war: Die geplanten Beiträge für die neuen Behälter, die auf die Bürger umgelegt werden sollen, entsprechen für ein durchschnittliches Grundstück dem Preis von etwa 1000m³ Wasser – der Wassermenge, die ein Bürger in etwa 22 Jahren verbraucht – und erhöhen somit die faktischen Kosten des Wassers erheblich. Der Teil der Kosten für die neuen Behälter, der auf die Gebühren umgelegt wird, kommt da noch hinzu. Die Ausführungen zu den Wirkungen des Entzugs von Trinkwasser machen auch einen wesentlichen Punkt deutlich, der weiter nicht thematisiert wurde: Kritisch ist eine langfristige Nichtverfügbarkeit von Wasser, die über Behälter nicht vermieden werden kann, sondern nur über zuverlässige Anbindung an die Grundwasservorräte, eine kurzfristige Unterbrechung hat eher Auswirkungen auf den Komfort als auf Leben und Gesundheit.
Eine interessante Anekdote ergibt sich aus der Frage von Herrn Kienlein an den Kreis der Gemeinderäte „Wie viele Liter Wasser entsprechen einem Kubikmeter?“ und die danach angeschlossene Feststellung „Das wissen viele nicht“ – die Antwort auf die Frage kam übrigens als Einwurf von einem Besucher der Sitzung. Was können wir aus dieser Anekdote über die Einschätzung der Kompetenz der Gemeinderäte, die ja nicht auf der Straße befragte Passanten, sondern seit Jahren mit der Planung der Behälter beschäftigte Amtsträger sind, durch Herrn Kienlein schließen?
Im Kontext dieser Einschätzung ist auch der Aufbau der Präsentation zu interpretieren – Narrative für ein Publikum, von dem der Erzähler vermutet, dass dieses Publikum das Präsentierte sowieso nicht versteht und auch nicht in der Lage ist, die Ausführungen kritisch zu betrachten und hinterfragen.
Neben dem theatralischen Teil der Aufführung ging Herrn Kienlein auch indirekt auf einen Teil meiner Betrachtungen ein, jedoch weitgehend entweder irreführend oder sachlich unrichtig.
Aussagen zur Dimensionierung
So zitierte Herr Kienlein zur Rechtfertigung seiner Auslegung des Behältervolumens aus dem Arbeitsblatt DVGW W 300-1: „Für die Bemessung des Behälters ist die Netzlast bei maximalem Tagesbedarf am Spitzentag unter Berücksichtigung der angestrebten Versorgungssicherheit (siehe DVGW W 400-1 (A)) und des Gesamtsystems zugrunde zu legen, zuzüglich einer Betriebsreserve„. Wer gewohnt ist, deutsche Sprache in technischen Dokumenten zu lesen, erkennt aus diesem Satz, dass „die Netzlast bei maximalem Tagesbedarf am Spitzentag“ zwar für die Bemessung zugrunde zu legen ist, dies aber keineswegs eine direkte Aussage bezüglich der Behältergröße beinhaltet – die Ausführung spricht lediglich von den Grundlagen der Berechnungen (also den Eingangsgrößen in die Berechnungen), mit denen die Berechnungen, die zur Festlegung der Behältergröße führen, durchzuführen sind und sagt in keiner Form aus, dass die Größe der Behälter in Höhe des Tagesbedarfs am Spitzentag zu dimensionieren ist.
Die Anleitung zur bevorzugten (wirtschaftlich sinnvollen) Berechnung des Speichervolumens findet sich im folgenden Satz des Arbeitsblattes: „Dabei erfolgt die genaue Auslegung der Behältergröße über die Ermittlung der Tagesganglinien (Summenlinien aus Zulauf- und Abnahmemengen).“ Dabei erklärte Herr Kienlein (mit Bestätigung des Wassermeisters, der sich mir gegenüber früher gegensätzlich geäußert hatte), die Tagesganglinien lägen nicht vor. In der Annahme, dass diese tatsächlich nicht vorliegen, deren Ansatz aber zu einer wesentlich wirtschaftlicheren Lösung geführt hätte als die Behälterdimensionierung in Höhe eines Spitzentagesbedarfs, stellt sich die Frage: Zeit zur Ermittlung dieser Werte war mehr als genug, die Ermittlung kann mit einfachen Messungen kostengünstig realisiert werden, wurde dies also vom planenden Büro nicht vorgeschlagen oder von der Gemeinde abgelehnt – Fahrlässigkeit oder Vorsatz?
Schließlich hätte selbst ohne Tagesganglinien der Abnahme der folgende Satz des Arbeitsblattes „Sind keine Tagesganglinien verfügbar, sollte die Bemessung des Speicherinhalts mit Wasserbedarfszahlen und Spitzenfaktoren nach DVGW W 410 (A) durchgeführt werden.“ bei korrekter Anwendung zu einer wesentlich wirtschaftlicheren Auslegung geführt. So beschreiben Wasserbedarfszahlen und Spitzenfaktoren die Verbrauchsseite (Abnahmemenge), die Zulaufmenge kann jedoch durch drehzahlgesteuerten Betrieb der Brunnenpumpen in einem weiten Bereich an den Wasserablauf angepasst werden – was zu einer der Auslegungsrichtlinie folgenden, wesentlich wirtschaftlicheren Ermittlung des erforderlichen Behältervolumens geführt hätte. Warum wurde das nicht gemacht, wer hatte daran kein Interesse, aus welchen Motiven?
Es wurde wiederholt auf die bisherige Dimensionierung von Behältern hingewiesen und diese als Bezug für die Größe neu zu bauender Behälter genutzt. Dabei zeigte Herr Kienlein in seinem Vortrag selbst die Gründe hoher Behältervolumina bei Bauten in der Vergangenheit auf. Er erläuterte, dass es früher – als unsere alten Behälter gebaut wurden – staatliche Zuschüsse in Höhe von 85% der Kosten gab und die Behälter in der Nacht mit billigem Nachtstrom gefüllt wurden. In diesem Kontext war die Auslegung von Behältern in Höhe eines Tagesbedarfs für die Gemeinden wirtschaftlich durchaus sinnvoll, die Behälter waren (für die Gemeinden) billig und man konnte den Tagesbedarf mit billigem Strom bereitstellen. Aber diese Zeiten sind vorbei, die Behälter müssen nun zu 100% direkt von den Grundstückseigentümern finanziert werden und die Befüllung soll tagsüber vorrangig mit Solarstrom erfolgen – absurd, in dieser Situation nach den wirtschaftlichen Umständen von vor etwa 50 Jahren zu dimensionieren.
Kritische Fragen der anwesenden Gemeinderäte – Fehlanzeige.
Aussage zur Spitzenentnahme
Als weiteres Beispiel einer irreführenden Darstellung möchte ich hier die Ausführung zur Entnahme mit angeblich nach meinen Vorschlägen hohen Entnahmemengen von 34l/s, die schädlich für den Brunnen seien, nennen.
Gerade der jetzige zyklische Betrieb der Brunnenpumpen führt zu einem zeitlichen Block mit einer lang andauernden Entnahmespitze, die erheblich über dem durchschnittlichen Wasserbedarf liegt. Statt Wasser kontinuierlich gemäß dem Verbrauch zu entnehmen und nur kurzfristige Spitzen zu puffern, wird der Wasserbedarf eines Durchschnittstages in nur 5 Stunden Pumpenbetriebszeit mit hoher Förderrate aus dem Brunnen entnommen.
Auf der Seite „Aufgaben der Trinkwasserbehälter“ führt das Landesamt für Umwelt dazu aus:
„Der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Zuflüssen vom Wasserwerk und Verbräuchen (Verbrauchsspitzen) im Versorgungsnetz ist die zweite Hauptaufgabe von Wasserspeichern. Früher wurde die Wassergewinnung in der Nacht betrieben, um den günstigeren Nachtstrom zu nutzen.
Dabei stellte sich heraus, dass diese kurzfristigen intensiven Wasserentnahmen die Grundwasserleiter höher belasten, als die kontinuierliche Nutzung über den Tag. Erst durch die heutige Mess-, Regel- und Steuertechnik wird die kontinuierliche Nutzung des Grundwassers mit einer wirtschaftlichen Betriebsreserve in den Wasserspeichern ermöglicht.„
Stellt sich die Frage: Ist diese technische Entwicklung Herrn Kienlein als Inhaber eines spezialisierten Planungsbüros nicht bekannt oder enthält er den Gemeinderäten diese Information vorsätzlich vor?
Statt zum Ausgleich von Verbrauchsspitzen zu dienen, wird der Wasserspeicher in Ilmmünster in einer Art benutzt, in der große Unterschiede zwischen Förderung und Verbrauch gerade erst durch den Betriebsmodus der Pumpen erzwungen werden. Und aus den Ausführungen von Herrn Kienlein ist zu schließen, dass diese überholte Betriebsweise auch in Zukunft fortgesetzt werden soll – und daraus wird dann ein Speichervolumen in Höhe eines Spitzentagesbedarfs abgeleitet. Als Folge dieses Betriebsmodus ist der Speicher jedoch große Teile des Tages weitgehend leer, kann also noch nicht einmal als Reserve genutzt werden – wenn es darauf ankommt, haben wir mit hoher Wahrscheinlichkeit Luft im Speicher statt Wasser. Und bei der Mehrzahl der Gemeinderäte führt dies nicht einmal zu Nachfragen – ob sie die Implikationen verstanden haben?
Bezug auf Wasserversorgung Paris
In der vorangehenden Gemeinderatssitzung hatte Herr Gemeinderat Wörmann angeführt, er kenne keine Wasserversorgung in Bayern ohne Hochbehälter – und das mit dem Kommentar ergänzt „Die anderen sind doch nicht alle Deppen“. Damit wurde die Möglichkeit der Ausführung einer zuverlässigen Wasserversorgung mit Tiefbehältern und Druckerhöhungspumpen in Frage gestellt, obwohl diese Ausführungsmöglichkeit in allen relevanten Informationen zu den anerkannten Regeln der Technik genannt ist. Es gibt in Bayern jedoch mehrere Gemeinden, die ihre Wasserversorgung rein über Tiefbrunnen und Druckerhöhungspumpen realisieren, so zum Beispiel die Gemeinde Brunnthal. Auch Frau Gemeinderätin Sauer-Sturmes recherchierte und ermittelte, dass Bremen rein über Tiefbehälter und Druckerhöhungspumpen mit Trinkwasser versorgt wird.
In der Präsentation sprach Herr Kienlein von Hochbehältern, zeigte dann dieses Bild
und formulierte, dass ja klar erkennbar sei, dass Paris Wasserbehälter habe (machte keine konkrete Angabe zu Hochbehältern mehr, deren Notwendigkeit ja gerade zur Diskussion steht – dass Paris keine Wasserbehälter habe, war nach meiner Erinnerung nie Gegenstand der Diskussion).

Ich kenne das konkrete Versorgungsgebiet dieses Behälters nicht, aber aus der Bildschirmaufnahme aus Google Earth ist klar zu erkennen, dass die umliegenden Gebäude zumindest heute deutlich höher als selbst die Oberseite des Behälters sind und somit aus diesem Behälter nicht als Hochbehälter, sondern nur als Tiefbehälter mit Druckerhöhungspumpen versorgt werden können.
Kritische Nachfragen der Gemeinderatsmitglieder – Fehlanzeige.
Was wir uns aber fragen sollten: Der Wasserspeicher Montsouris wurde 1874 fertiggestellt und ist bis heute in Betrieb – aber in Ilmmünster ist die Instandhaltung von Speichern aus 1956 angeblich unwirtschaftlich, wir geben stattdessen gemeinsam mit Hettenshausen über 5,5 Mio. Euro für einen Neubau aus – und die einzigen mir bekannten Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von Alternativen kommen vom Büro Kienlein (und dessen Vorgängerbüro).
Notverbindung und permanente Nutzung
In seinen Ausführungen stellte Herr Kienlein dar, dass die „Notverbindung“ nur im Ausnahmefall genutzt werden dürfe, eine permanente Nutzung sei nicht zulässig. Dabei sei zuerst angemerkt, dass die sogenannte „Notverbindung“ nach meinem Kenntnisstand technisch eine vollwertige Wasserleitung ist, die derzeit standardmäßig durch einen Schieber geschlossen ist.
Jedoch weist die Entwurfsplanung des Büros Kienlein im Punkt 7.2 aus:
„Im Bereich des Rohrleitungszusammenschlusses im Versorgungsnetz (ungefähr Hettenshausener Strasse 33) soll ein Schachtbauwerk errichtet werden um die ausgetauschten Wassermengen der beiden Versorgungsnetze zu messen. Hierfür werden für jede Richtung eine, also insgesamt zwei Zählstrecken errichtet.„
Welchen Sinn hätte diese Maßnahme, wenn die Leitung nicht permanent in Betrieb gehalten werden dürfte und dies auch geplant wäre?
Wiederum keine Nachfragen der Gemeinderäte zu den Ausführungen.
Totschlagargument: Verantwortung für Auslegung
Zum wiederholten Mal führte Herr Kienlein das Totschlagargument an, ob denn derjenige, der eine Alternative vorschlage, auch die Verantwortung dafür übernehme – regelmäßig, ohne demjenigen die Möglichkeit einzuräumen, sich dazu zu äußern.
Dabei ist es gerade die Planung von Herrn Kienlein, die den Behälter ausschließlich mit fluktuierendem Volumen auslegt (das eben auch völlig leer sein kann) und damit bei der Auslegung entsprechendem Betrieb die Situation schafft, dass gegebenenfalls keine Löschwasserreserve mehr im Behälter ist, also im Brandfall nicht gelöscht werden kann und darf. In seinem Schreiben an mich sagt Herr Kienlein ausdrücklich „Aufgrund der Berücksichtigung des künftigen Gesamtsystems (zwei redundante Erschließungsgebiete) wurde auf die Berücksichtigung einer Löschwasserreserve (200m³) und einer Betriebsreserve (200m³) verzichtet, …„. Wird er die Verantwortung übernehmen, wenn bei einem Brand kein Löschwasser bereitsteht und die Pumpen nicht hinreichend Leistung haben, das Löschwasser zusätzlich zum Trinkwasserbedarf (der gesetzlich Vorrang hat) bereitzustellen.
In meinen Ausführungsrechnungen ist der Löschwasserbedarf jedoch berücksichtigt – welche Auslegung ist also vertretbar? Aber die anwesenden Gemeinderäte hatten wieder eine Erzählung – keine Fragen zu diesem Thema.
Persönliche Diskreditierung statt sachlicher Auseinandersetzung
In der Sitzung wurde von Herrn Kienlein ausgeführt, „der Bürger“ (ich) beschäftige sich nur mit Elektronikbauteilen und sei daher unqualifiziert, Aussagen zur Wasserversorgung zu machen. Versuche zur Klärung gab es nicht, ich hatte in der Sitzung kein Rederecht, keine Möglichkeit, Sachverhalte darzustellen.
Dabei habe ich Maschinenwesen (Maschinenbau) an der TU München studiert – Maschinenbauer (nicht Bauingenieure) entwickeln Pumpen, Wasseraufbereitungsanlagen und weitere Komponenten der Wasserversorgung und können daher deren Einsatzverhalten einschätzen. Maschinenbauer entwickeln im weiteren Sinn Maschinen, Geräte und Apparate, die Funktionen erfüllen müssen und beschäftigen sich auch mit der Absicherung dieser Funktionen. Es gibt sicher Bereiche in der Trinkwasserversorgung, die außerhalb des Aufgabenbereichs von Maschinenbauern liegen, beispielsweise die Mikrobiologie der Keimvermehrung – aber das Befüllen und Entleeren von Behältern mittels Pumpen liegt sicher nicht jenseits des Qualifikationsbereichs von Maschinenbauingenieuren. Dass mein Unternehmen sich hauptsächlich mit der Steuerung entsprechender industrieller Anlagen beschäftigt wirkt nicht negativ auf die Qualifikation, erweitert diese hingegen um die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, die zu einer wirtschaftlichen Lösung der Aufgabe erforderlich ist.
Die anwesenden Gemeinderäte waren wiederum mit dem Narrativ mangelnder Qualifikation, der Behauptung meiner Inkompetenz zur Beurteilung des Sachverhalts, zufrieden – Nachfragen gab es nicht, eine Möglichkeit zur Entgegnung wurde mir trotz der Diskreditierung ebenfalls nicht eingeräumt.
Wesentlicher Unterschied meines Unternehmens zu dem von Herrn Kienlein ist, dass unsere Kunden wie auch wir in einem technologischen und wirtschaftlichen Wettbewerb stehen und wir damit innovative Lösungen, die die Anforderungen unserer Kunden auf wirtschaftliche Weise erfüllen, entwickeln müssen – die Suche nach optimierten Lösungen ist daher unser tägliches Geschäft. Kunden von Planungsbüros aus dem öffentlichen Bereich können sich jedoch vielfach einfach auf Basis der generierten Kosten bedienen, wie das ja auch in diesem Fall über Beiträge der Gemeindebürger erfolgen soll. Damit fällt der Druck zu wirtschaftlichen Lösungen weitgehend weg, was sich in Entwürfen äußert, bei denen offensichtlich nicht auf Kosten geachtet wird.
Diskussion
Während es zu den Ausführungen von Herrn Kienlein aus dem Kreis der Gemeinderäte – man hat sich offensichtlich in der Informationsblase eingerichtet, glaubt den Narrativen – keine Fragen und Diskussionspunkte gab, entspannte sich eine Diskussion über mögliche Revisionen von Gemeinderatsbeschlüssen, wie dies von Herrn Gemeinderat Ziegler in Anbetracht der Situation ins Spiel gebracht wurde. Die zweite Bürgermeisterin, Frau Wallner, wandte sich an Herrn Ziegler und meinte, es gäbe keine neuen Entwicklungen, die eine Revision von Beschlüssen rechtfertigen würden. Dazu ist festzustellen: Wenn die Kosten von zunächst 1,68 Mio. Euro in der Machbarkeitsstudie von 2015 auf nun 4,63 Mio Euro explodieren, nach aktuellem Stand etwa 5,5 Mio Euro auf die Bürger der Gemeinden umgelegt werden sollen, dann ist das eine Entwicklung, die eine Neubetrachtung fast zwingend macht. Insbesondere sind mit der Kostenentwicklung für die ausgewählte Variante Fragen nach Verschiebungen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vergleich zu anderen Varianten – z.B. der Sanierung der alten Behälter, möglicherweise mit einem Verzicht auf einen Teil der Speicherkapazität unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung – zwingend zu stellen. Wer in dieser Situation auf eine Neubewertung der Wirtschaftlichkeit verzichtet, handelt vermutlich fahrlässig.
Fazit
In Summe stellte die Veranstaltung in der Gemeinderatssitzung eine Aufführung dar, die so angelegt war, dass trotz der vielfach fraglichen Ausführungen von den anwesenden Gemeinderäten keinerlei kritische Nachfragen kamen. Die vor der Sitzung von mir an Herrn Bürgermeister Ott übermittelten Fragen, die für eine Klärung des Sachverhalts dienlich gewesen wären, wurden vom Bürgermeister nicht vorgetragen.
Wem also diente die Veranstaltung? Den Bürgern von Ilmmünster, die Anspruch auf eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Wasserversorgung als wirtschaftliche und sparsame Lösung und Minimierung der Belastungen haben, sicherlich nicht. Diente sie also zumindest den Gemeinderäten? Wohl auch nicht, denn die Tatsache, dass wiederum nicht auf eine ausgewogene Darstellung alternativer Lösungen hingewirkt wurde, ist meiner Meinung nach eher geeignet, den Schluss grober Fahrlässigkeit zu stärken als diesen abzumildern. Einziger Nutznießer der Veranstaltung ist der Inhaber des planenden Büros – zu Lasten der Gemeinde.
Daraus folgt die Frage nach Motivation und Zielen des Bürgermeisters, der die Sitzung entsprechend gestaltete. Der Bürgermeister wurde von den Bürgern für die Umsetzung der Bürgerinteressen gewählt. Herr Bürgermeister Ott ist der erste Bürgermeister in Ilmmünster, der sein Amt hauptberuflich ausführt – dafür wird er auch aus Mitteln der Gemeinde(-bürger) entlohnt. Seine Handlungen vermitteln jedoch eher den Eindruck eines PR-Agenten des Planungsbüros als den eines gewählten Vertreters von Bürgerinteressen der Bürger der Gemeinde Ilmmünster. Motivation unklar.