Aktuelles

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Neu (6.10.2025): Klageentwurf für Widerspruchsführer
Zur Wahrung der Rechtsposition ist nach Ablehnung der Widersprüche eine Klage zum Verwaltungsgericht erforderlich. Mein Vorschlag wäre, Klage einzulegen und unter Verweis auf bereits erhobene Klagen das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in den bereits eröffneten Verfahren zu beantragen. Einen entsprechend formulierten Klageentwurf, der von Juristen für in Ordnung befunden wurde, habe ich formuliert und auf dieser Webseite bereitgestellt. Nach meinem Empfinden ist die Klage zur Abwehr allem Anschein nach unberechtigter Eingriffe der Gemeindeorgane in das Privateigentum auch aus staatsbürgerlicher Verantwortung geboten, denn ein Gemeinwesen, in dem der öffentliche Apparat bei Rechtsverletzungen keine Gegenwehr der betroffenen Bürger fürchten muss, driftet in eine Autokratie ab. Insofern hoffe ich, dass weitere Mitbürger die Zivilcourage haben, sich gegen das Agieren der Gemeindeorgane zu wehren und dadurch unsere Demokratie zu schützen.

Dabei ist es wichtig, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchs genannte Klagefrist einzuhalten. Die Verfahrensgebühr des Verwaltungsgerichts ist abhängig vom Streitwert, beträgt in unserem Fall EUR 376,50. Für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kein Anwalt erforderlich. Sollten die bereits eingelegten Klagen erfolgreich sein, können daran angelehnte Verfahren voraussichtlich Nutzen aus den vorhergehenden Entscheidungen ziehen – wir kämpfen als Vorreiter für die Interessen aller Grundstücksbesitzer in der Gemeinde und tragen den dafür erforderlichen Aufwand auch in Ihrem Interesse..

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Neu (17.09.2025): Auf dem Weg zu einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Inzwischen sind vom Landratsamt Widerspruchsbescheide ergangen, in denen die Widersprüche als unbegründet abgelehnt werden. Das Landratsamt macht in der Begründung offensichtlich unrichtige Aussagen (z.B. zum Zustand des Behälters aus 1990 und der angeblich nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit der Maßnahme) und verhängt nach meiner Einschätzung zu hohe Widerspruchsgebühren. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Sorgfaltspflichtverletzungen berücksichtigt das Landratsamt nicht. Ein Vorschlag, wie damit umzugehen ist, wird in den nächsten Tagen erarbeitet. Derzeit sinnvollste Strategie erscheint mir, gegen den Beitragsbescheid Klage einzulegen und gleichzeitig zu beantragen, das Verfahren bis zu Entscheidungen in der von uns bereits erhobenen Klage und der von mir an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gestellten Anzeige ruhen zu lassen. Mit Erhebung der Klage kann im Erfolgsfall der Beitragsbescheid abgewehrt, aber auch die überhöhte Widerspruchsgebühr angefochten werden. Eine solche Klage kann nach meinem Kenntnisstand auch ohne Einschaltung eines Anwalts erhoben werden, die Verfahrensgebühr ist überschaubar – für uns waren es 376,50 Euro (siehe Kostenrechnung des Gerichts). Weiteres folgt …

Neu (28.8.2025): Das Landratsamt hat Schreiben an die Widerspruchsführer versandt, in denen es mit hohen Kosten für die Widerspruchsbearbeitung droht und ankündigt, dass den Widersprüchen voraussichtlich nicht stattgegeben wird. Dabei sind viele der relevanten Aussagen in den Schreiben des Landratsamtes dem Anschein nach vorsätzlich unrichtig. Im Zusammenhang ist zu erwähnen, dass wir Untätigkeitsklage eingelegt haben und der Gemeindeverwaltung und dem Landratsamt damit klar ist, dass die Sache gerichtlich geklärt wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das plötzliche Handeln des Landratsamts nach fast einem Jahr Verschleppung durch Gemeindeverwaltung und Landratsamt als Widerspruchsbehörde in Verbindung mit dem Versuch, die Widerspruchsführer zur Rücknahme der Widersprüche zu drängen, dadurch verursacht sein könnte, dass all jene, die den Widerspruch zurücknehmen, somit auf Rechtsmittel verzichten, an einem Ausgang des Gerichtsverfahrens zu Gunsten der Kläger nicht mehr teilhaben können. Die rechtliche Verantwortung (eventuelle Schadenersatzpflicht) von Gemeindeorganen und Planungsbüro entsteht nur in der Höhe, in der faktisch Schaden entstanden ist – und wer seinen Widerspruch freiwillig (unter dem Eindruck der Nennung hoher Bearbeitungskosten) zurücknimmt, damit auf Rechtsmittel verzichtet, der sorgt dafür, dass der Gemeinde kein Schaden entsteht (er hingegen selbst auf dem Schaden sitzen bleibt). Gemäß dem Sprichwort „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“ drängt sich hier eine Abwandlung „Ein Schelm, wer dabei an mafiöse Strukturen denkt“ auf.

In den nächsten Tagen werde ich weitere Ausführungen zu den falschen Aussagen in den Schreiben des Landratsamts erarbeiten und zur Kenntnis stellen.

Ich kann keine Beratung zu Rechtsfragen geben, aber es scheint mir sinnvoll, dem Druck des Landratsamts auf Rücknahme der Widersprüche nicht nachzugeben und auf den Ausgang der von uns initiierten gerichtlichen Klärung zu setzen. Den von uns beauftragten Anwalt habe ich bereits um eine Bewertung der Schreiben des Landratsamts gebeten. Für jene, die sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise unsicher sind, mag es sinnvoll sein, mit Verweis auf die bisher lange Verzögerung durch Gemeindeverwaltung und Landratsamt auf eine längere Frist zur Erklärung der Aufrechterhaltung/Rücknahme des Widerspruchs zu drängen. Auch die extrem kurze Frist scheint ein Mittel, Druck auf die Widerspruchsführer auszuüben, da diese kurze Frist eine qualifizierte Bewertung der Aussagen in den Schreiben des Landratsamts unter Einbeziehung eines Rechtsbeistands praktisch unmöglich macht.

Neu: Für diejenigen, die kurz vor Fristablauf noch nicht wissen, wie sie ihren Widerspruch formulieren sollen, steht eine verkürzte Fassung des Widerspruchs, den wir eingereicht haben, im Microsoft Word Format bereit. Die Kürzung betrifft eine umfangreiche technische Begründung mit vielen Anlagen, die jedoch nur Sinn macht, wenn die Inhalte auch in einer Diskussion begründet und vertreten werden können. Bin kein Jurist, daher keine Gewähr, hoffe aber, dies reicht als Widerspruch. Also: Download, Daten anpassen, abgeben oder absenden (per Einschreiben), Chance auf Nichtzahlung / Rückzahlung der Beiträge sichern!

Kurioses: In der Beitragssatzung zur Wasserversorgung wird die Maßnahme nur (noch) mit einer temporären Anforderung während der Instandsetzung der Wasserwerke begründet, nicht (mehr) mit dem permanenten Bedarf zur Trinkwasserversorgung der Gemeinden über viele Jahre. Für diese temporäre Anforderung wurden kostengünstigere Alternativlösungen jedoch offensichtlich nie untersucht. Die Übereinstimmung mit den aktuellen Regeln der Technik wird in der Satzung auch nur für den Neubau behauptet, nicht für die Planung. Ein erstes stillschweigendes Eingestehen der Defizite in der Planung? Weitere Gedanken dazu im Beitrag Beitragssatzung – Kurioses.

Neu: Für eine Widerspruchsbegründung gegen die inzwischen ergangenen Beitragsbescheide ist ein Entwurf verfügbar. Eine erste Ergänzung berücksichtigt die Tatsache, dass die Begründung der Beitragssatzung nur eine temporäre Anforderung während der Sanierung der Wasserwerke umfasst.

Bürgerversammlung: Die Bürgerversammlung war in Bezug auf die Trinkwasserversorgung weniger hinsichtlich ihrer Inhalte, als vielmehr hinsichtlich der Gestaltung ihres Ablaufs durch den Bürgermeister interessant.

Einladung: Eine Reihe von Mitbürgern hat mich entweder telefonisch oder per E-Mail angesprochen, aber aus den anonymen Zugriffsstatistiken auf die Webseite schließe ich auf wesentlich breiteres Interesse an der Thematik. Daher möchte ich Sie als Besucher der Webseite einladen, mir per E-Mail an info@wasser-ilmmuenster.de Ihre Kontaktdaten zuzusenden. Ich sichere Ihnen zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sie ausschließlich anonym für eine Einschätzung der Zahl möglicher Mitstreiter und persönliche Information an Sie im Fall dringender Ereignisse (beispielsweise Hinweis auf einen Entwurf zum Einspruch gegen Beitragsbescheide) zu verwenden.

Neu: Die Rezension zum Theaterstück, das in der Gemeinderatssitzung zum Thema Wasserbehälter gegeben wurde, ist verfasst. Bei der Frage, ob es sich um eine Komödie oder ein Trauerspiel handelt, tendiere ich aufgrund der Auswirkungen auf die Bürger eher zur Bewertung als Trauerspiel. Ergänzend zu diesen Ausführungen habe ich mir Gedanken zum Thema „Spielraum für Entscheidungen der Gemeinde“ gemacht und plane einen Beitrag zum Thema „Mehrheit und Rechtsstaat“.

Neu: Gemeinderätin Frau Sauer-Sturmes hat sich die Mühe gemacht, das erforderliche Speichervolumen in einem Kalkulationsblatt anhand eines angenommenen Tagesganges für verschiedene Szenarien zu ermitteln. Es gibt dabei natürlich viele Freiheitsgrade, aber der aktuelle Entwurf (der noch nicht vollständig optimiert ist) zeigt, dass in allen Fällen ein Speichervolumen von unter 100m³ zur Deckung des Tagesgangs im Verbrauch ausreichend ist – ganz im Gegensatz zu den 1.500m³, die derzeit in Bau befindlich sind.

Dies zeigt auch, dass es für eine wirtschaftliche Auslegung der Speicherbehälter unserer Wasserversorgung zwingend erforderlich war, entsprechende Tagesganglinien anzusetzen – und sofern sie nicht vorlagen, diese Linien zu ermitteln. Warum das nicht erfolgte, ist schwer verständlich.

Noch aktuell: In der Gemeinderatssitzung am 2.7.2024 soll der Wasserbehälter erneut Thema sein, es sollen der Ist-Zustand der vorhandenen Anlagen und Planungsgrundlagen des gemeinsamen Wasserhochbehälters vorgestellt werden. Dazu habe ich in einer E-Mail an Herrn Bürgermeister Ott Fragen zu den Planungsgrundlagen formuliert, die nach meinem Kenntnisstand bisher nicht betrachtet wurden.

Entwurf für Antwort zum Artikel „Unverschämt und dreist“, „Wasser und Abwasser werden drastisch teurer“ und „So sieht es der Verband“ im Pfaffenhofener Kurier vom 7. Juni 2024.

Neu: der Pfaffenhofener Kurier hat auf Basis der Ausführungen im Entwurf einen Beitrag veröffentlicht, der die wesentlichen Punkte gut zusammenfasst.

Noch aktuell: Im Pfaffenhofener Kurier vom 28. Juni 2024 erschien unter dem Titel „Einer gegen (fast) alle“ ein Beitrag über Initiativen von Gemeinderat Norbert Ziegler. Herr Ziegler fordert Transparenz von Bürgermeister und Gemeinderat sowie die Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Hochbehälter gegenüber alternativen Lösungen. Im Gemeinderat wird Herrn Ziegler immer wieder vorgeworfen, dass er sich demokratischen Voten nicht füge – aber wenn ein Gemeinderat zum Schluss kommt, dass Abstimmungsergebnisse zur Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen führen, darf er sich Mehrheitsvoten nicht fügen.

Noch aktuell: Aus einer Aussage des Planungsbüros entnehme ich gerade, dass die Anfrage nach Neubau statt Sanierung der alten Behälter vom Zweckverband Paunzhausen ausging, demzufolge scheinbar nicht von der Gemeinde(-verwaltung). Da stellt sich die Frage: Wedelt hier der Schwanz mit dem Hund? Dass die Initiative vom Zweckverband ausging wirft auch Zweifel auf, ob dieser in der Sache tatsächlich als neutraler Experte gewertet werden kann, wie das auf Initiative des Bürgermeisters bei Gemeinderatssitzungen oder auch Zeitungsbeiträgen wiederholt als Eindruck vermittelt wurde. Weiteres dazu hier.

Falls Beitragsbescheide für den Bau der Behälter verschickt werden, plane ich, Argumente und einen Entwurf für einen Widerspruch hier bereitzustellen. Bitte kommen Sie in diesem Fall zurück auf die Webseite.

Neu: Ich hatte inzwischen ein Gespräch mit einer in diesem Bereich erfahrenen und renommierten Anwaltskanzlei. Diese sieht in Anbetracht des Sachverhalts große Chancen bei Anfechtung entsprechender Beitragsbescheide und schlug vor, nach Versand der Bescheide eine Informationsveranstaltung bezüglich einer Sammelklage zu veranstalten.