Die Chronik der Korrespondenz hilft, Ablauf und Sachverhalte besser zu verstehen. Um nicht gegen das Briefgeheimnis zu verstoßen, kann ich hier derzeit nur die von mir ausgehende Korrespondenz wiedergeben.
Nachdem bei mir Fragen hinsichtlich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit aufgekommen waren, wandte ich mich zunächst mit einer E-Mail an Herrn Leppmaier.
Da ich über einen Zeitraum von einem Monat keine Antwort erhielt, vereinbarte ich einen Termin mit dem Bürgermeister, Herrn Ott. Während des Gesprächs, bei dem auch Frau Holzer anwesend war, konnten einige Fragen nicht geklärt werden. Wir vereinbarten, dass ich diese Fragen in einer E-Mail formuliere und die Verwaltung dann Antworten beim Planungsbüro einholt. Diese Fragen übersandte ich dann per E-Mail. Der E-Mail fügte ich auch eine Kurzdarstellung meiner Überlegungen mit den Betrachtungen zugrunde liegenden Daten bei.
Nachdem ich im Verlauf einer Woche keine Nachricht mit Antworten von der Gemeindeverwaltung erhalten hatte, fragte ich per E-Mail bei Herrn Bürgermeister Ott nach.
Dann fand ich jedoch im Briefkasten ein Einschreiben vom Büro Kienlein. Ich würde dies gerne wiedergeben, kann das jedoch ohne Zustimmung nicht, sonst würde ich das Briefgeheimnis verletzen. Ich hatte mich mit Fragen direkt an die Gemeinde gewandt, dennoch enthielt das Schreiben von Herrn Kienlein eine Rechnung an mich – obwohl ich ihm niemals einen Auftrag erteilt hatte. Dieses Vorgehen ist ziemlich dreist und mag auf einen Versuch zur Einschüchterung hindeuten. Gleichzeitig wurde gefragt, wie ich es wagen könne, mich mit derartigen Fragen an den Bürgermeister zu wenden – dies ist sicherlich mein Recht. Mit Schreiben vom 12.5.2024 wies ich die Rechnung zurück.
Auf dieses Schreiben hin wandte ich mich erneut per E-Mail an Herrn Bürgermeister Ott. In der Folge bereitete ich eine technische Bewertung zum Schreiben von Herrn Kienlein vor und sandte diese als Anlage an eine weitere E-Mail an Herrn Bürgermeister Ott. In der E-Mail bitte ich auch um Bereitstellung von Planungsunterlagen.
Auf meine Nachfrage bezüglich der Bereitstellung von Planungsunterlagen erhielt ich von Herrn Bürgermeister Ott die Antwort, dass er sich wegen der Sache an die Rechtsaufsichtsbehörde gewandt habe und mir daher keine weiteren Dokumente bereitstelle.
Nachdem mir die Bereitstellung von Unterlagen verwehrt wurde und ich auch keinerlei Hinweis hatte, dass der Bürgermeister vor der Gemeinderatssitzung, in der über die Umlage der Herstellkosten der (Hoch-)behälter über Beiträge auf die Grundstücksbesitzer entschieden werden sollte, mir die Information der Gemeinderäte ermöglicht, wandte ich mich mit einem Schreiben direkt an alle Gemeinderäte. Das zur Dokumentation der Zustellung per Einschreiben versandte Dokument weist auf Planungsfehler und mögliche Risiken für die Gemeindefinanzen ebenso hin wie auf meine Bewertung, dass Erstellung und Versand von Beitragsbescheiden zur Finanzierung des Baus möglicherweise rechtlich nicht begründet sind.
In der Gemeinderatssitzung am 2.7.2024 sollen der Ist-Zustand der vorhandenen Anlagen und Planungsgrundlagen des gemeinsamen Wasserhochbehälters vorgestellt werden. Dazu habe ich in einer E-Mail an Herrn Bürgermeister Ott Fragen zu den Planungsgrundlagen formuliert, die nach meinem Kenntnisstand bisher nicht betrachtet wurden.