Einführung

Benutzungshinweis: Die unterstrichenen Textstellen sind Links. Diese führen bei Anklicken auf andere Seiten oder öffnen hinterlegte Dokumente.

Vor einigen Monaten begann ich nach Information über die Auslegung der geplanten neuen Wasserspeicher zu suchen. Bis dahin hatte ich mich zwar über die immer weiter steigenden Kosten gewundert, hatte aber keinerlei technische Unterlagen, die eine sachliche Beurteilung der Auslegung ermöglicht hätten. Das erste relevante Dokument, das ich fand, war der Erläuterungsbericht zur Genehmigung des Brunnens. Aus diesem geht hervor, dass unser Brunnen so leistungsfähig ist, dass der durchschnittliche tägliche Wasserbedarf innerhalb von nur 5 Stunden Betriebszeit der Brunnenpumpe gefördert werden kann. Daraus leitete sich die Fragestellung ab, warum wir so große Speicher brauchen, wenn doch die Brunnen jederzeit den Bedarf decken können.

Darauf hin suchte ich mit meinen Überlegungen den Kontakt zum Bauamt, zum Bürgermeister. In einem ersten Gespräch wurde klar, dass der Gemeindeverwaltung hinreichende Unterlagen zur Auslegung nicht vorlagen. Es wurde vereinbart, dass diese die Unterlagen beim Planungsbüro anfragt und mir bereitstellt. Statt der Unterlagen von der Gemeinde erhielt ich jedoch einen dreisten Brief vom Inhaber des Planungsbüros, in dem ich gefragt wurde, wie ich es mir erlauben könne, mich mit solchen Fragen an den Bürgermeister zu wenden – und dem eine Rechnung an mich über drei Planungsstunden beigelegt war. Die im Brief angeführten Auslegungsaussagen waren in vielen Bereichen fehlerhaft.

Danach wurde mir die Bereitstellung weiterer Unterlagen (z.B. Planungsergebnisse, Inhalt der Ausschreibung) vom Bürgermeister leider verwehrt (obwohl diese Unterlagen aus Mitteln der Bürger finanziert werden), so dass ich an einigen Stellen plausible Annahmen machen muss, ohne diese abschließend überprüfen zu können. Dennoch gehe ich davon aus, dass die dargestellten Sachverhalte weitestgehend korrekt sind. Auch die Reaktionen von Bürgermeister und Planer deuten darauf hin, dass die Darstellung der Sachverhalte korrekt, aber unwillkommen ist – sonst könnte man inhaltlich auf Korrekturen hinweisen, statt mich in den Gemeinderatssitzungen persönlich zu diskreditieren.

Kurzes Fazit meiner Analysen ist, dass der geplante und im Bau befindliche Wasserbehälter aufgrund von Verstößen gegen die anerkannten Regeln der Technik zur Auslegung von Trinkwasserbehältern weit überdimensioniert ist und eine in der Zuverlässigkeit der Versorgung gleichwertige, möglicherweise sogar überlegene Lösung für einen Bruchteil der Kosten – im Bereich 100.000 – 200.00 Euro – realisiert werden könnte. Gleichzeitig wäre diese Lösung schneller realisierbar und würde geringere Unterhaltskosten nach sich ziehen. Der im Bau befindliche Trinkwasserspeicher bringt keine nennenswerten Vorteile und erfüllt damit nach meiner Einschätzung nicht die Voraussetzungen, die eine Umlegung der Baukosten über Beitragsbescheide auf die Grundstücksbesitzer ermöglichen und rechtfertigen.

Neben der technischen Fehlplanung ist auch die Kostenentwicklung nicht nachvollziehbar. Den Gemeindebürgern wird vermittelt, dass man durch das Kommunalunternehmen hervorragend verhandeln und daher über 200.000 Euro einsparen konnte, die Summe des Auftrags ohne Ingenieursleistung von 4.836.274,21 Euro auf 4.625.000 Euro netto drücken konnte. Dabei ist das faktisch eine Erhöhung um nochmals etwa 15% gegenüber der am 18.7.2022 beschlossenen massiven Kostenerhöhung, denn die damals beschlossene Summe war 4.024.000 Euro netto. Völlig unverständlich, warum die Summe nochmals anstieg, obwohl die Materialkosten gegenüber dem Preisschock kurz nach Beginn des Ukraine-Krieges erheblich gefallen sind.

Mir wurde von Gemeinderäten wiederholt vorgeworfen, wie ich mich jetzt derart äußern könne, wo doch das Projekt seit Jahren diskutiert werde. Das verdreht jedoch die Verantwortlichkeiten. Es ist Aufgabe von Bürgermeister und Gemeinderat, dass ein Projekt nutzbringend für die Gemeinde ist und wirtschaftlich und sparsam realisiert wird. Hätten die Gemeindeorgane diese Aufgabe erfüllt, gäbe es jetzt für mich nichts in Frage zu stellen. Für mich war die Nachricht über die anstehenden Gebührenbescheide Anlass, tiefer in die Materie einzusteigen. Hätten die Gemeindeorgane im Vorfeld konkrete Informationen über unser Trinkwasserversorgungssystem kommuniziert, wären die Fragen vermutlich bereits früher entstanden.

Von Mitbürgern höre ich verschiedentlich die resignierte Haltung „Der Bau hat doch schon begonnen, da kann man nichts mehr machen“. Allerdings teile ich diese Meinung nicht: Das Mindeste, das erreicht werden kann, ist, dass die Kosten von jenen getragen werden müssen, die für die Fehler verantwortlich sind. Warum sollten den Schaden aus der Fehlplanung die Grundbesitzer tragen? Darüber hinaus wäre ein Baustopp selbst im Falle zu zahlender Konventionalstrafen möglicherweise sinnvoller als die Weiterführung eines überteuerten, unwirtschaftlichen Vorhabens – das sollten auch die Gemeinderäte vor dem Risiko einer möglichen persönlichen Haftung in Betracht ziehen.

Weitere Informationen, beispielsweise ein Vergleich der verschiedenen Varianten (aktuellgeplantwirtschaftlich), ein Vergleich mit anderen Wasserversorgungen der Region, Risiko- und Auslegungsbetrachtungen, Versorgungssicherheit sowie Hinweise auf Aktuelles, sind über das Menü oben auf der Seite zugänglich.

Falls Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, können Sie mir gerne an info@wasser-ilmmuenster.de eine E-Mail senden oder mich unter Tel 08441/490264 anrufen.